BAföG

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Was ist BAföG?

Bafög, in offizieller Schreibweise BAföG, steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Tatsächlich bezeichnet dieses Kürzel ein Gesetz, wird es doch häufig synonym für das sich daraus resultierende Fördergeld verwendet. Dieses Gesetz existiert seit 1971 und ist in elf Abschnitte unterteilt. Die wohl für Sie Interessantesten sind wohl Abschnitt 2 (Persönliche Voraussetzung), Abschnitt 3(Leistungen) und Abschnitt 5 (Vermögensanrechnung).Der Gedanke hinter diesem Gesetz ist, Studenten und Schülern das vernünftige Lernen und Arbeiten zu ermöglichen, welches nötig ist, um den angestrebten Abschluss zu schaffen.

Wer bekommt BAföG?

Damals wie heute sind Studenten auf Nebentätigkeiten angewiesen, um Studiengebühren, Mieten, Energiekosten und Beförderungsgelder, aufzubringen. Allerdings hat nicht jeder Student automatisch Anspruch auf Förderungsgeld: Hat einer Ihrer nächsten Verwandten, in den meisten Fällen ein Elternteil, ein so hohes Einkommen oder sonstiges Vermögen, muss dieser für Ihre Förderleistung aufkommen.

Einschränkungen gibt es auch bei ausländischen Schülern und Studenten, auch wenn es hier breite Ausnahmen gibt, wann ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger trotzdem Förderungsgeld im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten. Auch wenn Sie über 30 Jahre alt sind wird es schwieriger: Paragraph zehn des Gesetzes schreibt vor, dass Ausbildungsgeld nicht an über 30 jährige gezahlt wird, sowie Studiengelder nicht an Personen, welche das 35. Lebensjahr vollendet haben. Es zählt der Tag des Antritts der Ausbildung bzw. des Studiums. Auch schwerwiegende Misserfolge können zur Einstellung des Geldes führen. Letzteres gehört in Abschnitt zwei des Gesetzes.

Muss ich das BAföG zurück zahlen?

Das Geld, welches Ihnen als Student, Schüler oder Auszubildender gezahlt wird ist jedoch kein Geschenk. Im Normalfall müssen Sie das sogenannte Staatsdarlehen, die Hälfte Ihrer erhaltenen Bafög-Leistungen, zurück bezahlen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Bei besonders guten Abschlüssen wird Ihnen die Rückzahlung sogar ganz erlassen. Ansonsten beginnt die Rückzahlzeit fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Passen Sie also auf, wenn Sie einen Masterstudiengang belegt haben. Diese fünfjährige Frist beginnt im Normalfall nach dem Bachelorstudiengang. So kann es also sein, dass Sie noch während Ihres Studiums das Staatsdarlehen zurückbezahlen müssen.

Das Gesetz steht regelmäßig in der Kritik: Vor Allem die Höhe des Geldes und zu schleppende Zahlungen seitens des BAföG-Amtes wird jederzeit diskutiert. Als Alternative zu BAföG bieten mehrere Privatbanken sog. Studienkredite an.

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