Fernstudium mit Kind
Ein Fernstudium ist eine gute Gelegenheit, um die Zeit während einer Schwangerschaft und der Elternzeit sinnvoll zu nutzen. Wie sich ein Fernstudium mit Kind realisieren lässt, welche Fördermöglichkeiten für junge Eltern in dieser Zeit bestehen und welche Vor- und Nachteile ein Fernstudium während der Elternzeit hat, soll im Folgenden erläutert werden.
Fernstudium & Schwangerschaft
Bereits während der Schwangerschaft kann man sich Gedanken darüber machen, ob ein Fernstudium sinnvoll ist oder nicht. Diese Entscheidung bedarf einiger Vorüberlegungen, über die sich Studieninteressierte im Klaren sein müssen.
Befindet man sich zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis, dann ist man nach der Geburt des Kindes durch das Elterngeld finanziell abgesichert. Man muss also nicht weiter arbeiten, zumindest während der ersten 14 Monate nach der Geburt, und erhält dennoch Einkommen.
Wer zum Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht arbeitet, ist auch nach der Geburt des Kindes finanziell nicht abgesichert. Um ein Fernstudium mit Kind zu finanzieren, gibt es einige Möglichkeiten, die weiter unten kurz vorgestellt werden.
Zu den Vorüberlegungen, die vor dem Fernstudium mit Kind getroffen werden müssen, gehören neben dem finanziellen Aspekt, die Betreuung des Kindes während der Studienzeit bzw. die Einteilung der Arbeitszeit für das Fernstudium.
Auch Fernunis verlangen oft einige wenige Präsenztage, an denen die Studierenden vor Ort sein müssen, Prüfungen schreiben und Arbeiten abgeben müssen. Feste Termine sollten also vorab in Erfahrung gebracht werden und die Betreuung des Kindes in dieser Zeit gewährleistet sein.
Auch Krankheiten, emotionaler Stress und andere unvorhersehbare Faktoren müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Studieninteressierte müssen sich also vor der Einschreibung an einer Fernuni gründlich überlegen, ob diese Art der Weiterbildung in jener Lebensphase wirklich sinnvoll ist.
Fernstudium & Elternzeit
Unter Elternzeit versteht man die Freistellung seitens des Arbeitgebers unmittelbar nach der Geburt eines Kindes. Die Elternzeit dauert maximal drei Jahre, in denen eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden möglich ist. Ohne Teilzeitbeschäftigung hat man, vorausgesetzt man war vorher Vollzeit beschäftigt, Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld. Dieses beträgt 67 Prozent des letzten Netto-Monatsgehaltes bzw. maximal 1.800 Euro für die Dauer von 14 Monaten.
Sowohl auf das Elterngeld als auch auf die Elternzeit besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch. Die genauen Regelungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) formuliert und können online eingesehen werden (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf). Anspruchsberechtigt sind sowohl Mütter als auch Väter.
Ob es sinnvoll ist, ein Fernstudium während der Elternzeit zu beginnen, muss jeder für sich selbst entscheiden. In vielen Berufen reichen bereits wenige Monate aus, um nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein. Ein Fernstudium kann daher eine gute Gelegenheit sein, um sein Wissensstand zu erhalten oder sogar zu erweitern. Außerdem erleichtert ein Fernstudium den beruflichen Einstieg nach der Elternzeit immens. Ein Fernstudium oder auch Fernkurse können auch sinnvoll sein, um sich beruflich neu zu orientieren.
Finanzierungsmöglichkeiten
Wer mit Kind studiert, dem stehen mehrere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die drei Hauptfinanzierungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind sind:
• Elterngeld / Betreuungsgeld
• Stipendium
• Bildungsfond
Elterngeld / Betreuungsgeld
Die erste Finanzierungsmöglichkeit besteht im Elterngeld. Wie weiter oben bereits beschrieben, steht allen, die sich vor der Geburt des Kindes in einer Vollzeitbeschäftigung befanden, Elterngeld zu. Dieses beträgt 67 Prozent des letzten Netto-Monatsgehaltes bzw. maximal 1.800 Euro pro Monat und ist auf 14 Monate beschränkt.
Die Elternzeit kann aber bis zu drei Jahre betragen. Nach Ablauf des ersten Elternzeit-Jahres können Studierende deshalb auch Betreuungsgeld beantragen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Kind keinen staatlich geförderten Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter hat. Informationen dazu findet man beispielsweise bei den Studentenwerken.
Stipendium
Das Fernstudium mit Kind an einer staatlichen oder zumindest staatlich anerkannten Fernuni kann in Form eines Stipendiums gefördert werden. Das gilt sogar dann, wenn der Fernstudierende zwar kein Abitur hat, aber eine besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.
Derartige Stipendien bietet beispielsweise das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Form von sogenannten Aufstiegsstipendien an. Je nach gewünschtem Abschluss (Bachelor oder Master) und Hochschule können zwischen 1.000 und 10.000 Euro altersunabhängig beantragt werden.
Bildungsfond
Zuletzt bietet ein Bildungsfond die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung während des Fernstudiums mit Kind. Bildungsfonds werden zumeist an Alleinerziehende Studierende mit Kind vergeben.
Eine weitere Voraussetzung für die Vergabe eines Bildungsfonds ist, dass es sich bei dem Studium um ein Vollzeit- oder Aufbaustudium und nicht um ein Zweitstudium handelt. Informationen dazu gibt es unter folgendem Link: www.bildungsfonds.de.
Vor- & Nachteile eines Fernstudiums mit Kind
Wie man sehen kann, hat ein Fernstudium mit Kind sowohl Vorteile als auch Nachteile. Die wichtigsten Vor- und Nachteile die man bei einem Fernstudium mit Kind berücksichtigen muss, gibt es hier auf einen Blick:
Vorteile
• Sinnvolle Weiterbildungsmöglichkeit
• Vorbereitung auf neuen Beruf
• Erleichtert Berufseinstieg
• Möglichkeit finanzieller Förderung (Elterngeld)
• Freies Zeitmanagement, Flexible Lernzeiten
• Sinnvoller Ausgleich zum Elternsein
Nachteile
• Weniger Zeit für das Kind
• Als Alleinerziehender schlecht realisierbar
• Seelische Überforderung / Stress
• Finanzielle Nachteile
• Straffer Arbeitsplan
• weniger Freizeit