Fernstudium & Krankenversicherung

Krankenversicherung im Fernstudium

Wer studiert, muss krankenversichert sein. Das gilt natürlich auch, wenn man neben dem Beruf ein Fernstudium absolviert. Schon bei der Immatrikulation an einer Fernuniversität muss man eine entsprechende Versicherungsbescheinigung seiner Krankenkasse vorlegen.

Wie man sich als Student einer Fernuni krankenversichern muss, hängt davon ab wie alt man ist, in welchem Semester man sich befindet, ob man in Vollzeit oder Teilzeit studiert und wieviel man nebenbei in Form einer Werkstudententätigkeit oder eines Minijobs verdient.

Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen vier Versicherungsmodellen bei Studenten.

Familienversicherung für Studenten

Die erste Möglichkeit, sich als Student versichern zu lassen besteht in Form der Familienversicherung. Wer über die Familie krankenversichert ist, spart am meisten, da die Eltern in diesem Fall die Beiträge für das studierende Kind entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man an einer Präsenzhochschule oder an einer Fernuni als Student eingeschrieben ist.

Bei der Familienversicherung ist man also über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Eltern mitversichert. Dies ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Die gesetzliche Familienversicherung kann man nämlich nur bis zu seinem 25. Geburtstag nutzen. Nach dem 25. Lebensjahr ist der Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung nicht mehr möglich.

Nicht nur das Alter, sondern auch das Einkommen des Studierenden ist ausschlagend dafür, ob man sich über die Familie mitversichern lassen kann oder nicht. Wer neben dem Studium arbeitet, darf sich höchstens 365,- Euro im Monat dazu verdienen, im Falle einer geringfügigen Beschäftigung maximal 450,- Euro.

Doch Vorsicht: Zum Einkommen zählt nicht nur Gehalt aus einem Beschäftigungsverhältnis, sondern auch Einnahmen aus Vermietungen, Zinsen, Kapitalvermögen, beispielsweise in Form von Aktien, und so weiter.

Noch eine weitere Bedingung muss bei der gesetzlichen Familienversicherung erfüllt werden. Über die Eltern gesetzlich familienversichern lassen kann man sich nur, wenn man als Vollzeitstudent an einer Fernuniversität eingeschrieben ist. Wer ein Vollzeitstudium aufnimmt, darf nebenbei also maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen und die zuvor genannten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Ein Sonderfall besteht, wenn man während des Studiums und vor Vollendung des 25. Lebensjahres heiratet. Als verheirateter Student kann man sich kostenlos über die Familienversicherung des Ehepartners versichern lassen. Hat man bereits gemeinsame Kinder, sind diese ebenfalls kostenfrei und automatisch familienversichert.

Voraussetzungen für die Familienversicherung bei Studenten:

  • Altersgrenze: 25 Jahre
  • Vollzeitstudierende(r)
  • Einkommensgrenze: 365 bzw. 450 Euro / Monat
  • max. Arbeitszeit: 20 h / Woche
  • min. 1 Elternteil oder Ehepartner ist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung

Studentische Krankenversicherung

Wenn man über 25 Jahre alt ist oder die Einkommensgrenze von 450,- Euro überschreitet, kann man sich nicht mehr über die gesetzliche Familienversicherung versichern lassen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Eltern nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind. Dann besteht die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung.

Wer Vollzeit an einer Fernuni oder Präsenzhochschule studiert, erhält bei der Krankenversicherung einen Studentenstatus. Doch auch hier gilt: Die Berufstätigkeit darf sich auf maximal 20 Stunden pro Woche beschränken und das dadurch erzielte Einkommen nicht höher als 450,- Euro sein.

Eine Ausnahme bilden Studierende, die sich in Elternzeit befinden. In der Elternzeit hat nämlich jeder, der an einer Hochschule eingeschrieben ist, Anspruch auf den Studentenstatus. So können sich Studierende in Elternzeit, unabhängig davon ob es sich bei ihrem Fernstudium um ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium handelt, studentisch versichern. Die Einkommensgrenze sowie auf 20 Stunden beschränkte Arbeitszeit dürfen in diesem Falle dennoch nicht überschritten werden.

Die studentische Krankenversicherung gilt allerdings nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wer also bereits im 15. Fachsemester oder höher ist oder mindestens 30 Jahre alt, kann sich nicht mehr studentisch krankenversichern. Wechselt man den Studiengang oder fängt ein Zweitstudium an, dann beginnt die Zählung der Fachsemester von vorn.

Unter bestimmten Umständen ist eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung über diese Grenzen hinaus möglich, z.B. bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst, Mitarbeit in Hochschulgremien, freiwilliges soziales Jahr, Erwerb der Zugangsvoraussetzungen über den zweiten Bildungsweg, Geburt eines Kindes, Krankheit, Behinderung oder Betreuung behinderter Familienangehöriger.

Eine studentische Krankenversicherung ist im Vergleich zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung günstiger. Die Beiträge sind gesetzlich geregelt und betragen 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes, welcher aktuell bei 597 Euro liegt. Daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag für Studenten von 61,01 Euro. Zusätzlich werden Beiträge zur Pflegeversicherung abgeführt. Diese betragen 2,35 Prozent, bei Kinderlosen Studenten ab 23 Jahren 2,6 Prozent. Umgerechnet ergibt das Beiträge in Höhe von 14,03 bzw. 15,52 Euro.

Daraus ergeben sich Mindestbeiträge für die studentische Krankenversicherung von 75,04 bzw. 76,53 Euro. Obwohl die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung festgeschrieben sind, unterscheiden sich die Beiträge der einzelnen Krankenkassen. Der Grund dafür ist der einkommensabhängige Zusatzbeitrag, den die Kassen seit Anfang 2015 erheben dürfen. Der Zusatzbeitrag wird auf den Beitragssatz von 10,22 Prozent aufgeschlagen. Studenten, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent erhebt, zahlen einen Beitragssatz 11,12 Prozent (10,22 + 0,9 = 11,12). Die Beiträge belaufen sich dann auf 80,42 bzw. 81,91 Euro.

Spätestens nach Beendigung des 14. Fachsemesters bzw. nach dem 30. Geburtstag greift die studentische Krankenversicherung nicht mehr. Fällt der 30. Geburtstag mitten in das Semester, dann endet die studentische Krankenversicherung mit dem offiziellen Semesterende. Ansonsten endet der Studentenstatus automatisch einen Monat nach Ablauf des Semesters, in dem man seinen Abschluss macht.

Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung:

  • Altersgrenze: 30
  • max. Fachsemester: 14
  • Vollzeitstudierende(r)
  • Einkommensgrenze: 365 bzw. 450 Euro / Monat
  • max. Arbeitszeit: 20 h / Woche

Freiwillige Krankenversicherung für Studenten

Sobald man das 30. Lebensjahr erreicht oder das 14. Fachsemester beendet hat, scheidet man automatisch aus der studentischen Krankenversicherung aus. Es sei denn, man kann einen der zuvor genannten Gründe zur Verlängerung der studentischen Krankenversicherung vorlegen.

Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung kann man sich übergangsweise weitere sechs Monate zu einem vergünstigten Studententarif versichern lassen. Selbstverständlich geht das nur dann, wenn man noch an der Fernhochschule eingeschrieben ist. Verpasst man diese Frist, kann man sich nicht mehr gesetzlich versichern lassen, sondern muss zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Nachdem man das 30. Lebensjahr erreicht hat, das 14. Fachsemester beendet hat oder mehr als 450,- Euro im Monat verdient, muss man sich freiwillig krankenversichern. Eine weitere Voraussetzung für die freiwillige Krankenversicherung ist, dass man in den vergangenen 12 Monaten durchgängig versichert war bzw. in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert gewesen ist.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach dem Einkommen sowie nach dem Berufsstatus, also je nachdem ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen bei unter 840,- Euro, dann betragen die Beiträge 87,61 Euro (Krankenversicherung) + 18,22 Euro Pflegeversicherung (für kinderlose Studenten über 23) bzw. 16,15 Euro (für Studenten mit Kindern). Übersteigt das Bruttoeinkommen 840,- Euro zahlt man für die freiwillige Studentenversicherung 10,43 Prozent des Bruttoeinkommens und 2,2 bzw. 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung.

Eine Sonderregelung gilt für Studierende, die als Werkstudenten bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. In diesem Fall beträgt der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 120,12 Euro bei einem Beitragsprozentsatz von 14,3 Prozent angerechnet auf das monatliche Bruttoeinkommen. Ist man nicht als Werkstudent tätig, wird man nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten bezüglich der Krankenversicherung als normaler Arbeitgeber behandelt.

Wer das Fernstudium in Teilzeit absolviert hat keinen Anspruch auf den Studentenstatus und kann sich somit nicht studentisch oder über die Eltern krankenversichern lassen. Wenn man neben dem Studium noch in Teilzeit oder sogar Vollzeit arbeiten geht, muss man sich an die gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer halten. Das Werkstudentenprivileg gilt bei Studenten in Teilzeit ebenfalls nicht. Überschreitet man mit seinem Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze, darf man in die private Krankenversicherung wechseln.

Voraussetzungen für die freiwillige Krankenversicherung:

  • 12 bzw. 24 Monate Versicherungsschutz
  • Alter: < 30
  • Fachsemester: < 14
  • Teilzeitstudierende(r)
  • Einkommensgrenze: < 450 Euro /Monat
  • Arbeitszeit: < 20 h / Woche

Private Krankenversicherung für Studenten

Wer nicht über die Eltern oder den Ehepartner krankenversichert ist oder die Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung nicht erfüllt, weil man entweder zu alt ist, zu viel verdient oder das 14. Fachsemester bereits überschritten hat, kann sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen.

Zu Beginn des Studiums bzw. innerhalb der ersten drei Monate können sich Studenten von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Private Krankenversicherungen eignen sich vor allem für Studierende, die das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester überschritten haben.

Im letztgenannten Fall müssen Studierende eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, die vergleichsweise hohe Monatsbeiträge mit sich bringen. Eine günstigere Alternative bietet die Privatversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung.
Erstsemester, deren Eltern privat versichert sind, sind bis zum Beginn des Studiums ebenfalls privat krankenversichert. Wenn man sich innerhalb der ersten drei Monate des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann man auch weiterhin von der privaten Krankenversicherung profitieren. Allerdings ist diese Entscheidung für den Rest des Studiums bindend.

Als Student kann man sich in der privaten Krankenkasse in günstigeren Studententarifen versichern lassen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, wo die Vergünstigungen für Studenten lediglich auf eine Dauer von maximal sechs Monaten begrenzt sind, unterliegen private Studententarife keiner so starken zeitlichen Limitierung.

Außerdem werden die privaten Studententarife unabhängig von der Semesteranzahl und bis zu einem Alter von 34 Jahren gewährt. Ein weiterer Vorteil des privaten Versicherungsmodells ist, dass man Beiträge zurückerstattet bekommt, wenn man innerhalb eines Jahres keine Kosten verursacht.

Privat versicherte Studenten profitieren zudem von einem wesentlich höheren Leistungsspektrum, als es bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Ärzte können frei gewählt werden, Medikamente müssen nicht selbst bezahlt werden, Vorsorgeuntersuchungen und heilpraktische Behandlungen werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Die private Versicherung kann sich für Studierende lohnen, die das 14. Fachsemester überschritten oder das 30. Lebensjahr vollendet haben. Auch wenn die Tarife oft auf den ersten Blick teurer sind, als die der gesetzlichen Krankenkassen, so bieten die privaten Versicherungen doch eine wesentliches höheres Leistungsangebot sowie die Möglichkeit der Kostenrückerstattung.

Wer von der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche will, kann dies zum Beginn des Master-Studiums vornehmen. Allerdings gilt diese Regelung nur dann, wenn zwischen dem Ende des Bachelor-Studiums und Beginn des Master-Studiums mehr als vier Wochen liegen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Studenten:

  • Höheres Leistungsspektrum
  • Unabhängig von Semesteranzahl
  • Vergünstigte Tarife bis 34 Jahre
  • Große Anzahl an Tarifen
  • Rückerstattungen

Weitere mögliche Versicherungen für Studenten:

Dread Disease Versicherungen im Vergleich

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